Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7346
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09.OVG (https://dejure.org/2010,7346)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.2010 - 1 A 11265/09.OVG (https://dejure.org/2010,7346)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 1 A 11265/09.OVG (https://dejure.org/2010,7346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 1 S 3 BauO RP, § 8 Abs 5 S 2 Halbs 2 BauO RP
    Grenzabstand für Grenzbalkon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines nachträglich angefügten Grenzbalkons an ein schon bestehendes, grenzständiges Gebäude; Entsprechende Anwendung des § 8 Abs. 5 S. 2 HS 2 Landesbauordnung (LBauO) auf die seitlichen Nachbargrenzen bzgl. des Grenzabstandes eines Balkons

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines nachträglich angefügten Grenzbalkons an ein schon bestehendes, grenzständiges Gebäude; Entsprechende Anwendung des § 8 Abs. 5 S. 2 HS 2 Landesbauordnung ( LBauO ) auf die seitlichen Nachbargrenzen bzgl. des Grenzabstandes eines Balkons

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begrenzung d. Grenzbebauung bei unbeplantem Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 868
  • BauR 2010, 2159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09
    Das Ausmaß der hinzutretenden Grenzbebauung wird nur noch durch die jeweils einschlägigen Regelungen des Bauplanungsrechtes begrenzt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 8 A 11309/01.OVG - vgl. auch BVerwG Urteil vom 24. Februar 2000, BVerwGE 110, 355 ff.).

    Denn die erhöhte Nutzbarkeit der Grundstücke des Nachbarn und des Klägers wurde durch den Verzicht auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen "erkauft" (vgl. BVerwG Urteil vom 24. Februar 2000, BVerwGE 110, 355 ff.; VGH BW Beschluss vom 29. April 2009 in juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2001 - 8 A 12042/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09
    Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtes wie der Beklagten auch nicht aus dem Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 7. Oktober 2002 (8 A 11338/02.OVG) und aus dem Urteil des genannten Senats vom 28. März 2001 (8 A 12042/00.OVG), soweit darin festgehalten ist, dass § 8 Abs. 5 Satz 2 LBauO auch für die seitlichen Grundstücksgrenzen entsprechend gilt.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht auch das Urteil des 8. Senats des erkennenden Gerichtes vom 28. März 2001 (8 A 12042/00.OVG) dem vorstehend erläuterten Verständnis von § 8 LBauO nicht entgegen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 1 A 10731/02

    Deckungsgleiche Grenzbebauung bei vorhandener Grenzbebauung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09
    Dabei ist in einem solchen Fall nach der Rechtsprechung des Senates (vgl. Urteil vom 22. August 2002 - 1 A 10731/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, 485 f.) eine zusätzliche öffentlich-rechtliche Sicherung des Grenzanbaues gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LBauO nicht erforderlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2001 - 8 A 11309/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09
    Das Ausmaß der hinzutretenden Grenzbebauung wird nur noch durch die jeweils einschlägigen Regelungen des Bauplanungsrechtes begrenzt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 8 A 11309/01.OVG - vgl. auch BVerwG Urteil vom 24. Februar 2000, BVerwGE 110, 355 ff.).
  • VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15

    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

    Berührt somit das hinzutretende Bauteil die Doppelhauseigenschaft der vorhandenen Baukörper nicht, so verbleibt es dabei, dass auch der hinzutretende Bauteil keine Abstandsfläche einhalten muss, da nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO; in diesem Sinne auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2010 - 1A 11265/09, NVwZ-RR 2010, 868).
  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

    Die Vorschrift ist aber nach der ständigen Rechtsprechung der beiden für das Baurecht zuständigen Senate des Oberveraltungsgerichts Rheinland-Pfalz, der sich die Kammer anschließt, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen der in § 8 Abs. 1 LBauO vorgesehenen Alternativen erst Recht auf Konstellationen wie die Vorliegende anzuwenden, in denen ohne Grenzabstand gebaut werden darf und auf dem Nachbargrundstück bereits grenzständig gebaut wurde, ohne dass es dabei regelmäßig zusätzlich einer öffentlich-rechtlichen Sicherung im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBauO bedarf (vgl. OVG RP, Urteil vom 22.8.2002 - 1 A 10731/02 -, AS RP-SL 30, 125 und juris Rn. 24 ff. m.w.N.; Beschluss vom 8.1.2015 - 8 A 10957/14.OVG - Urteil vom 24.6.2010 - 1 A 11265/09 -, NVwZ-RR 2010, 868 und juris Rn. 20; Beschluss vom 17.7.2007 - 8 B 10588/07 -, juris Rn. 4; VG Mainz, Urteil vom 8.10.2014 - 3 K 100/14).

    Vielmehr kann das neu hinzutretende Gebäude - innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche - an jeder Stelle der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichtet werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 24.6.2010 - 1 A 11265/09 -, NVwZ-RR 2010, 868 und juris, Rn. 20; Urteil vom 22.8.2002 - 1 A 10731/02 -, AS RP-SL 30, 125 und juris, Rn. 22, 27; Beschluss vom 29.10.2001 - 8 A 11309/01.OVG -, ESOVG).

    Das Ausmaß der hinzutretenden Grenzbebauung wird nur noch durch die jeweils einschlägigen Regelungen des Bauplanungsrechts begrenzt (vgl. OVG RP, Urteil vom 24.6.2010 - 1 A 11265/09 -, a.a.O. und juris, Rn. 20).

    Der Umstand, dass der Nachbar die nach der Umgebungsbebauung mögliche Tiefe nicht in vollem Umfang ausgeschöpft hat, begrenzt die zulässige Grenzbebauung auf dem Grundstück der Beigeladenen aus den vorstehend genannten Gründen jedoch nicht (OVG RP, Urteil vom 24.6.2010 - 1 A 11265/09 -, a.a.O. und juris, Rn. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 8 B 10739/20

    Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit grenzständiger Balkone und Dachterrassen

    Indes gilt die Sonderregelung in § 8 Abs. 5 Satz 2 LBauO nur, wenn der an die Nachbargrenze heranrückende Gebäudeteil überhaupt der Abstandsflächenpflicht unterliegt; ist dies - etwa wegen § 8 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 LBauO - nicht der Fall, kommen die Vorgaben für ein Hineinragen untergeordneter Vorbauten in die Abstandsfläche nicht zur Anwendung (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2010 - 1 A 11265/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 868 und juris, Rn. 26; Jeromin, a.a.O., § 8, Rn. 90a; Zimmer, in: Praxis der Kommunalverwaltung, LBauO, Stand: Juli 2019, § 8, Rn. 70).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin hat sich das Verwaltungsgericht hierzu zu Recht auf das Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 24. Juni 2010 (a.a.O.) berufen, dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrundelag.

    Wie sich aus dem bereits zitierten Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts ergibt, bezieht sich diese Erlaubnis zum Grenzanbau nicht nur auf Gebäude, sondern auch auf Anbauten, wie etwa Balkone (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2010, a.a.O., juris, Rn. 22 und LS).

  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 1054/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gibt es in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche (s. z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 Bs 218/19 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 15 ZB 19.1221 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2010 - 1 A 11265/09.OVG -).
  • VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

    Dies ist aber bei den Abstandsvorschriften der Fall, was sich sowohl aus deren Schutzgütern, zu denen neben der Belichtung und Belüftung des Gebäudes auch nutzungsbezogene Belange wie der Brandschutz und vor allem der Wohnfrieden gehören (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2010 - 1 A 11265/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, juris; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 17. April 2008 - 4 K 25/08.NW -, juris), als auch aus den Regelungen selbst ergibt, für die hinsichtlich der Bemessung bzw. der ausnahmsweise Entbehrlichkeit der Abstandsflächen in verschiedener Hinsicht auch die Nutzungsfrage von Bedeutung ist (s. z.B. § 8 Abs. 9 LBauO).
  • VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 626/13

    Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus in Bad Dürkheim abgewiesen

    In einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht (insbesondere § 8 LBauO) vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu Einsichtsmöglichkeiten auch in Wohnräume kommt, die in einem bebauten Gebiet üblich sind (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 B 1458/13 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2010 - 1 A 11265/09.OVG -).
  • VG Neustadt, 17.06.2016 - 5 L 365/16

    Beiderseits grenzständiges Wirtschaftsgebäude als Gebäude ohne Grenzabstand;

    Nunmehr wird nicht nur ein "Anbau' ermöglicht, sondern das Bauen ohne Grenzabstand überhaupt, während das Ausmaß der hinzutretenden Grenzbebauung nur durch die jeweils einschlägigen Regelungen des Bauplanungsrechts begrenzt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2010, NVwZ-RR 2010, 868).
  • VG Neustadt, 07.04.2021 - 5 L 149/21
    Zwar stellt die Rechtsprechung grundsätzlich hohe Anforderungen an eine Rücksichtslosigkeit durch Einsichtnahmemöglichkeiten, denn nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gibt es in der Regel keinen durch das Baurecht vermittelten Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche (s. z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 Bs 218/19 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 15 ZB 19.1221 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2010 - 1 A 11265/09.OVG -).
  • VG Mainz, 15.07.2015 - 3 K 776/14

    Befreiung vom Nachweis notwendiger Stellplätze bei ausschließlicher Erschließung

    Gleichwohl besteht dann kein Anspruch auf die Erteilung der beantragten Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, wenn das genehmigte Vorhaben erkennbar dem Bauordnungsrecht widerspricht, der Bauantragsteller daher von einer ihm erteilten Baugenehmigung keinen Gebrauch machen könnte und deshalb das erforderliche Sachbescheidungsinteresse zu verneinen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2010 - 1 A 11265/09.OVG -, NVwZ-RR 2010, 868 und juris, Rn. 19, und Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10942/08 -, ZfBR 2009, 167 und juris, Rn. 23 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht